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VG Mainz, 04.05.2005 - 7 K 393/03.MZ |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbot der Abschiebung eines iranischen Staatsangehörigen persischer Volkszugehörigkeit; Voraussetzung für die Durchführung eines erneuten Asylverfahrens nach Rücknahme oder unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Asylantrags; Pflichten des Antragstellers in solchen ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 60 Abs. 1; AsylVfG § 71 Abs. 1 S. 1; VwVfG § 51 Abs. 1; AsylVfG § 28 Abs. 2
Iran, Folgeantrag, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, Objektive Nachfluchtgründe, Sportler, Antragstellung als Asylgrund, Presse, Überwachung im Aufnahmeland, Exilpolitische Betätigung, Ausnahmefall, Radio, Interview, Radio Azadi - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VG Mainz, 27.04.2005 - 7 K 755/04
§ 28 Abs 2 AsylVfG 1992 in der Fassung von Art 3 Nr 18b ZuwandG 2004 auf …
Auszug aus VG Mainz, 04.05.2005 - 7 K 393/03
Wenn man sich jedoch Sinn und Zweck der mit § 28 Abs. 2 AsylVfG verfolgten Regelung - nämlich den Anreiz zu nehmen, nach unverfolgter Ausreise und abgeschlossenen Asylverfahren aufgrund neu geschaffener Nachfluchtgründe ein Asylverfahren zu betreiben, um damit zu einem dauerhaften Aufenthalt zu gelangen (…vgl. amtliche Begründung, a.a.O.) - vor Augen hält, so kann eine Ausnahme vom Regelfall fehlender Beachtlichkeit subjektiver Nachfluchtgründe im Folgeantragsverfahren z. B. dann in Betracht kommen, wenn subjektive Nachfluchtgründe in untergeordneter Funktion zeitlich nachgeordnet zu anderen, der Ausschlusswirkung des § 28 Abs. 2 AsylVfG nicht unterliegenden Gründen treten und erst das Zusammenspiel aller Umstände eine beachtliche Verfolgungsgefahr im Sinne von § 60 Abs. 1 AufenthG begründet (vgl. insoweit auch Urteil des VG Mainz vom 27. April 2005 - 7 K 755/04.MZ -, Seite 9 des Umdrucks).
- VG Wiesbaden, 28.02.2014 - 6 K 152/14
Zu den Anforderungen an elektronische Akten
Darüber hinaus hat der Bevollmächtigte des Klägers im Eilverfahren das Gutachten des Kompetenzzentrums Orient-Okzident Mainz der Gutenberg-Universität vom 17.09.2004 an das VG Mainz sowie ein Urteil des VG Mainz vom 04.05.2005, Az. 7 K 393/03, vorgelegt, welches sich ebenfalls mit einer potentiellen Gefährdung von Sportlern, die aus dem Iran geflohen sind, auseinandersetzt.